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RehaAssessment

Berufsbezogene Belastungserprobung

Nach einer medizinischen Rehabilitation stellt sich für Patienten mit schweren Erkrankungen möglicherweise die Frage nach der Rückkehr in den bisherigen Beruf. Für Patienten, die über eine Weiterbildung oder Umschulung nachdenken oder die sich unsicher sind über ihre psychische und körperliche Belastbarkeit, gibt es folgendes Angebot: Sie können während der Rehabilitation im ZAR eine Belastungserprobung in einem Berufsförderungswerk (BFW) durchführen. Die medizinische Rehabilitation verlängert sich um die Anzahl der bewilligten Tage. Kostenträger sind die Deutsche Rentenversicherung.

Eigene Belastbarkeit

Ziel dieser Maßnahmen sind folgende: Über die eigenen beruflichen Möglichkeiten mehr Klarheit zu gewinnen, arbeitsbezogene Ängste abzubauen und die eigene Belastbarkeit mit fachkundiger Beratung zu erproben. Diese Selbsterfahrung kann dazu beitragen, nach der medizinischen Rehabilitation berufliche Ungewissheiten besser akzeptieren und Wege zur Neuorientierung beschreiten zu können. Neben der psychologischen Eignungsuntersuchung und gegebenenfalls der praktischen Erprobung erhalten die Teilnehmer einen Überblick über mögliche Ausbildungsberufe und können in Gesprächen mit qualifizierten Mitarbeitern Hilfe und Beratung bei persönlichen, sozialen und berufskundlichen Fragen erhalten.

Wahlmöglichkeiten zu Inhalt und Dauer

  • Überprüfung des Lern- und Qualifizierungsniveaus: 2 Tage

Zielgruppe: Patienten, deren Wiedereinstieg in die bisherige Tätigkeit aus sozialmedizinischen Gründen gefährdet ist und die sich für eine Qualifizierung (Weiterbildung oder Umschulung) interessieren. Auch für berufstätige Patienten geeignet, die eine berufsbegleitende Weiterbildung bei entsprechender innerbetrieblicher Umsetzung planen.

  • Belastungserprobung: 4 Tage

Zielgruppe: Patienten, die unsicher über ihre psychische und/oder physische Belastbarkeit sind und diese entweder für die bisherige qualifizierte Tätigkeit oder für eine berufliche Neuorientierung überprüfen möchten.

Durch diese Maßnahmen entsteht allerdings kein Rechtsanspruch auf eine weiterführende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu sind gesonderte Anträge und eine Prüfung der medizinischen Notwendigkeit bei der zuständigen Rentenversicherung erforderlich.

Wahlmöglichkeiten zum Ort

  • BFW Berlin

Epiphanienweg 1, 14059 Berlin

Frau U. Meyer, Telefon: 030. 303 99-350

Fachbereichsleitung RehaAssessment

U-Bahn: Linie 2, Haltestelle Kaiserdamm

S-Bahn: Bhf. Messe Nord/ICCBFW Brandenburg

  • BFW Brandenburg

Kastanienallee 25, 16567 Mühlenbeck

Frau Dr. Brandt, Telefon: 033056. 86-340

Fachbereichsleitung RehaAssessment

S-Bahn: Linie 86 bis Mühlenbeck-Mönchmühle