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Neuropsychologie

Schäden am zentralen Nervensystem

Patienten, die in der Praxis für Neuropsychologie behandelt werden, leiden meist unter einer Schädigung des zentralen Nervensystems.
Besonders häufig treten als Folge von solchen Schädigungen Konzentrationsschwierigkeiten, eine rasche Ermüdbarkeit sowie Lern- und Gedächtnisprobleme auf.
Weitere Schwierigkeiten haben Patienten bei Anforderungen an das logische Denkvermögen oder bei der Planungsfähigkeit. Oft ist auch die Sehfähigkeit beeinträchtigt, in Form von Einschränkungen des Gesichtsfelds.

Einschränkungen im Berufsleben

Die genannten Probleme der Patienten sind teilweise so deutlich ausgeprägt, dass sie ihren bisherigen Beruf auch dann nicht mehr ausüben können, wenn sonst keine weiteren Behinderungen bestehen.
Zur Behandlung der oben genannten Einbußen hat sich die neuropsychologische Therapie bewährt, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist.

Folgende Störungsbilder können in der Praxis für Neuropsychologie behandelt werden:

  • Störungen der Aufmerksamkeitsleistungen
  • Störungen der Lern- und Gedächtnisleistungen
  • Störungen des problemlösenden Denkens, insbesondere des schlussfolgernden Denkens, der Planungsfähigkeit und der Handlungssteuerung
  • Beeinträchtigungen der visuellen Wahrnehmung (Sehen) durch Gesichtsfeldeinschränkungen und halbseitige Vernachlässigung(Neglect); die Behandlung umfasst auch Lesestörungen als Folge von Gesichtsfeldeinschränkungen

Die neuropsychologische Behandlung umfasst auch eine psychologische Betreuung des Patienten. Es können Schwierigkeiten für die Patienten auftreten, ihre Beeinträchtigungen anzunehmen oder damit umzugehen. Weiterhin kann es Konflikte innerhalb der Familie geben, die durch die Erkrankung entstehen.
Die Kommunikation mit dem Hausarzt, dem Arbeitgeber und den Angehörigen über die verbliebenen und (noch) beeinträchtigten Fähigkeiten des Patienten und dem angemessenen alltäglichen Umgang damit gehört ebenfalls zum Tätigkeitsfeld des Neuropsychologen.

Neben der Behandlung von neuropsychologischen Beeinträchtigungen bieten wir folgende Leistungen an:

  • Neuropsychologische Diagnostik bei Verdacht auf Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit für Patienten niedergelassener Ärzte oder auch für Privatpersonen
  • Neuropsychologische Begutachtung (z.B. für Gerichtsverfahren, Kranken-, Unfallversicherungen etc.)
  • Neuropsychologische Supervision von beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen
  • Neuropsychologische Diagnostik bei häufigen Stürzen oder Gangunsicherheit

Zugang zur ambulanten neuropsychologischen Therapie
Sollten Sie Interesse an einer der oben genannten Behandlung oder Untersuchung haben oder Sie möchten Behandlungstermine vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:
Herrn Dipl.-Psych. E. Mordhorst unter Telefon: 030. 28 51 84-210
Herrn Dipl.-Psych. A. Britz unter Telefon: 030. 28 51 84-219
oder Herrn Dipl.-Psych. Dr. phil. Uwe Zimmer unter Telefon 030. 28 51 84-180
Da eine ambulante neuropsychologische Therapie oder Diagnostik nicht zu den Heilverfahren gehört, kann sie nicht vom Arzt verschrieben werden. Die Patienten müssen eine neuropsychologische Untersuchung und Therapie im so genannten Kostenerstattungsverfahren bei der Krankenkasse beantragen. Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Antragstellung.